Allgemeine Verleihbedingungen
Bikeverleih
1. Sicherstellung – Ausweispflicht
Der Mieter ist verpflichtet eine Kopie eines Lichtbildausweises zu hinterlegen.
2. Diebstahl
Die Mietgegenstände sind nicht gegen Diebstahl gesichert. Bei Verlust oder Diebstahl ist der volle Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
3. Überprüfung
Der Mieter bestätigt, dass das Verleihmaterial bei Übernahme von ihm überprüft wurde, keine offensichtlichen Mängel aufweist und voll funktionsfähig ist. Etwaige Mängel sollen sofort dem Verleihpersonal gemeldet werden. Für alle während des Mietzeitraums auftretenden Schäden haftet der Mieter.
4. Eigenverantwortung und Haftung
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen oder Sachen. Die Benützung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Kunde haftet für jegliche Schäden an dem Verleihmaterial, außer Verschleißmaterial.
Weiters erklärt der Mieter, dass er ausreichend privathaftpflichtversichert ist, um die Abdeckung allfälliger Schäden die entstehen, zu gewährleisten.
5. Streckenwahl
Die Auswahl der Strecken auf welchen das Verleihmaterial zum Einsatz kommt, erfolgt ausschließlich auf eigene Veranlassung, Verantwortung und Gefahr des Mieters. Bei einem Einsatz auf der Strecke des Bikecircus gelten die Verhaltensregeln des Bikeparks.
6. Bikeservice
Der Vermieter empfiehlt ein täglich kostenloses Bikeservice.
7. Reinigung und Rückgabe
Die Verleihgegenstände sind am letzten Miettag bis spätestens 17:00 Uhr gereinigt, vollständig und im übernommenen Zustand zurückzubringen. Bei Überziehung wird die zusätzliche Mietdauer verrechnet.
Bei frühzeitiger Rückgabe erfolgt nur mit einer ärztlichen Bestätigung eine Rückerstattung des Mietzinses.
8. Minderjährige
Minderjährige im Alter von 16 bis 18 Jahren erklären, dass Sie das Erlaubnis und das Einverständnis eines Erziehungsberechtigen haben. Für Mieter unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter diese Erklärung unterzeichnen.
Vermieter: Jakob Breitfuss GmbH & Co KG
Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift, dass er die Verleihbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.